Vertragsbedingungen (AGB´s)

1.Mindestteilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 10 Personen. Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages. Der Veranstalter unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.


2. Vertragsabschluß

Mit der Unterbreitung des Angebotes werden die vollständigen Unterlagen ausgehändigt.

Der Vertrag besteht aus dem Teilnahmeschein und der Teilnahmebestätigung. Mit der Übergabe des Teilnahmescheins an den Veranstalter ist der/die Vertragsnehmer/in an die im Teilnahmeschein getroffene Anmeldung gebunden.

Rücktrittsabsichten von der im Teilnahmeschein getroffenen Anmeldung müssen schriftlich bekundet werden.

Durch den Veranstalter oder des beauftragten Projektverantwortlichen wird die Teilnahme schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung des Veranstalters ist der Vertrag zwischen dem Boxverein und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes/des Jugendlichen zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das Kind / den Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen für eine Reiseteilnahme demTeilnahmeschein beizugeben.

Die im Teilnahmeschein erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht während der Betreuung durch die Trainer sind Bestandteil des Vertrages.


3. Als vereinbart gelten dann:

3.1. Allgemeines

- der Zeitraum des Aufenthaltes

die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze

die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung

die Betreuung durch Trainer oder Übungsleiter des Boxvereins 

das als Anlage zur Teilnahmebestätigung übergebene Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise

Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte der Boxverein an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche. Vertragsbestandteil sind bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch den Veranstalter und bei der Abreise die zeitlich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).


3.3. Teilnahmekosten

Nach Abschluss des Vertrages, d.h. mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung wird die Zahlung der Geschäftskostenpauschale in Höhe von 25,00 € fällig. Mit der Übersendung der notwendigen Unterlagen für die Vertragsrealisierung und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB, wird die Restsumme fällig. Sie ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnahmebeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen und des Sicherungsscheins. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Teilnahmezeitraumes, Name der Veranstaltung, dem Namen des Teilnehmers auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen.


3.4. Stornogebühren

Bei Rücktritten von Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen als vereinbart:

Am Tag der Anreise wird der Teilnehmerbeitrag fällig.


3.5. Gegenseitige Haftung

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Teilnehmers erteilen im Teilnahmeschein die zumVertrag gehörigen Genehmigungen / Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.


3.6. Verhaltensanforderungen

Der Veranstalter belehrt die Teilnehmer/innen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Leistungszentrum. Bei schwerwiegenden Verstößen des Teilnehmers/in gegen die Verhaltensanforderungen, die dessen Verbleiben unzumutbar erscheinen lassen, sind die Trainer berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Gestaltung auszuschließen und von den Sorgeberechtigten die unverzügliche Abholung des/der Teilnehmers/in zu verlangen. Eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen findet in diesem Fall nicht statt. Kinder / Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können zurückgeschickt werden. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreises wird gewährt.


4. Datenerfassung und Speicherung

Der Veranstalter speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Angebote. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt generell nicht.


5. Haftungsausschluss

Der Veranstalter kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.


6. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.