Der Ringarzt im Boxsport

Überarbeite Auflage 2011 (Dr. Angelika Fischer, Dipl.-Med. Gudrun Heinz, Dr. Heiner Mannes)

Einführung
Der Boxsport gehört zu den medizinisch am besten betreuten Sportarten.
Vor Aufnahme der Wettkampftätigkeit erfolgt eine gründliche ärztliche Untersuchung, die
Kontraindikationen für den Boxsport erfassen und die Tauglichkeit feststellen soll. Diese Untersuchung
muss jährlich wiederholt werden. Vor jedem Wettkampf werden die Sportler untersucht, um akute
Erkrankungen oder Verletzungen auszuschließen. Ebenso muss nach jeder Wettkampfsperre eine
ärztliche Untersuchung erfolgen.
Während eines Wettkampfes muss ständig ein Arzt am Boxring anwesend sein.

Das Ärztewesen im Boxsport
Die Vereinsärzte betreuen auf der Vereinsebene die Sportler, Trainer und Funktionäre. Dies erstreckt
sich auf das Training, die Wettkampfvorbereitung und die Ringarzt-Tätigkeit.
Erfahrene Vereinsärzte können auf Vorschlag des Landesverbandsarztes die Ringarztlizenz vom
Deutschen Boxverband erhalten. Diese Lizenz ist der Nachweis für eine besondere sportmedizinische
Qualifikation; diese kann auch in Ringarztlehrgängen erworben werden.
Die Delegierten der jeweiligen Landesverbände wählen einen oder auch zwei Landesverbandsärzte.
Diese sind Vorstandsmitglieder des jeweiligen Landesverbandes und Mitglied der Ärztekommission
des Deutschen Boxverbandes.
Zu ihren vorrangigen Aufgaben zählt die Betreuung von internationalen Begegnungen auf Vereinsund
Landesverbandsebene und Länderkämpfen sowie Meisterschaften ihres Verbandes und
Deutschen Meisterschaften, wenn sie von dem jeweiligen Landesverband durchgeführt werden.
Die Ärztekommission setzt sich aus den Landesverbandsärzten und den Ärzten, die
Auswahlmannschaften betreuen sowie dem Lehrwart zusammen. Sie wählen eine/n Vorsitzende/n
und eine/n oder mehrere Stellvertreter/in für die Dauer von vier Jahren.
Sie trifft sich mindestens 1x im Jahr zur Weiterbildung und ggf. mehrfach im engeren Kreis zu
terminlichen Abstimmungen und aktuellen Problembesprechungen.
Sie diskutiert medizinische Fragen im Boxsport und berät den Vorstand des DBV zu Entscheidungen,
die medizinische Probleme betreffen. Der/die Vorsitzende der ÄK ist gleichzeitig Mitglied des
Vorstandes des DBV.

Ärztliche Untersuchung (WB §20)
Die Boxtauglichkeit muss durch einen ausgewiesenen Arzt festgestellt werden. Die ärztliche
Untersuchung muss vom untersuchenden Arzt in den Startunterlagen mit Datum und Unterschrift und
lesbarem Adressstempel dokumentiert werden. Die ärztliche Untersuchung ist beginnend mit dem
Untersuchungsdatum 12 Monate gültig.
Bei der Erstausstellung des Startausweises ist zu beachten, dass die Seiten 2 – 6 vom Arzt ausgefüllt,
gestempelt und mit Datumsangabe versehen, unterschrieben sind.
Bei der Untersuchung sollte auch der Impfschutz (Tetanus und Hepatitis B) kontrolliert und möglichst
im Startbuch dokumentiert werden.
Die Jahresuntersuchung darf nicht am Veranstaltungstag erfolgen.
Vor jedem Kampf muss der Boxer auf seine Boxtauglichkeit hin ärztlich untersucht werden. Stellt der
Arzt fest, dass ein Kämpfer nicht boxtauglich ist, so darf er nicht boxen. Die Boxuntauglichkeit muss
umgehend durch den Delegierten in das Kampfprotokoll eingetragen werden. Gegen diese
Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Ohne Arzt dürfen keine öffentlichen Kämpfe durchgeführt werden. Während der Abwesenheit des
Arztes ist die Veranstaltung bis zu seiner Rückkehr zu unterbrechen.

Kontraindikationen für den Boxsport                                                                                                                                                   Auge
Blindheit auf einem Auge, Sehschärfe bds. schlechter als 0,6, Kurzsichtigkeit >3,5dpt, Glaukom,
Katarakt, Netzhautablösungen, Brille und harte Kontaktlinsen.
Weiche Kontaktlinsen sind erlaubt.
Ohren
Taubstummheit, erhebliche Hörminderung bds., ein- oder beidseitige Taubheit,
Gleichgewichtsstörungen, Entzündungen (Otitis media oder externa), Trommelfelldefekte
Nase
Septumdeviation und Formveränderungen ohne starke Behinderung stellen keine Kontraindikationen
dar.
Hals
Unbehandelte Hyperthyreose mit Symptomen, Struma mit Behinderung der Atmung,
Lymphknotenschwellungen sind abzuklären,
akute Racheninfekte und Tonsillitiden schließen eine Wettkampfteilnahme aus.
Zähne
Größere putride Entzündungen im Zahn- und Kieferbereich sind als akute Infektionen zu betrachten
und bedingen ein Boxverbot bis zur Sanierung.
ZNS/Gehirn
Z.n. Schädelfrakturen und Schädel-Hirn-Traumen mit neurologischen Folgeschäden,
Gehirnoperationen, Liquorbypässe, Debilität, Imbezibilität, Demenzen, sämtliche Anfallsleiden, Z.n.
Meningitis mit Defektheilung, ZNS-Systemerkrankungen, pathologische EEG´s, CT´s oder MRT´s,
sowie neurotische und psychotische Störungen.
Herz-Kreislauf
Kardiomyopathien, Herzklappenfehler, entzündliche Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen,
koronare Herzerkrankung, unbehandelter Hypertonus
Begründete Ausnahmen können nur nach exakter kardiologischer Abklärung erfolgen.
Lunge
Obstruktive und restriktive Ventilationsstörungen, Asthma bronchiale mit Einschränkung der
Leistungsfähigkeit
Akute Infekte des Respirationstraktes führen zur Kampf- und Trainingspause bis zur Ausheilung
Abdomen
Große Hernien, Rectusdiastase, floride Ulcera, akute Infektionen (Hepatitis, Colitis,Pyelonephritis,
Cholecystitis), Hepato- und Splenomegalie,
Bei Z.n. Hepatitis, mit Ausnahme der Hepatitis A, erfolgt eine Entscheidung nach Abklärung über
einen Facharzt für Innere Medizin. Chronischen Verlaufsformen der Hepatitis B und C stellen eine
Kontraindikation für den Boxsport dar.
Haut
Boxer mit entzündlichen Hauterkrankungen wie Furunkel, Karbunkel, Abszesse und schwere Akne
conglobata erhalten bei der Wettkampfuntersuchung keine Starterlaubnis.
Blut
Schwere Anämien, Blutgerinnungsstörungen, Erkrankungen des blutbildenden Systems erfordern eine
fachärztliche Abklärung und Beurteilung
Infektionskrankheiten
Eine HIV-Infektion ist ebenso wie eine aktive Tuberkulose eine absolute Kontraindikation für die
Ausübung des Boxsportes
Alle übrigen Infektionskrankheiten bedürfen bis zur Ausheilung ein Trainings- und Wettkampfverbot.
Stoffwechsel
Tablettenpflichtiger Diabetes mellitus, schwere Fettstoffwechselstörungen, Hyperuricämie schließen
nicht unbedingt von der Ausübung des Boxsportes aus. Ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus mit
instabiler Stoffwechsellage ist mit einem wettkampfmäßigen Boxsport nicht zu vereinbaren
Skelett
Defektheilung nach Wirbelkörperfrakturen (ausgenommen der Dorn- und Querfortsätze oder
Wirbelkörpereinbrüche), Amputationen im Bereich der unteren oder oberen Gliedmaßen
(ausgenommen einzelne Fingerglieder oder Zehen), Versteifungen (ein- oder doppelseitig) an Finger-,
Hand-Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenken, Neigung zu Spontanluxationen.
Angeborene Fehlbildungen, die die Funktion deutlich beeinträchtigen (z.B. Klumpfüße, Klippel-Feil-
Syndrom, Dysmelien, je nach Ausmaß und Funktionalität, insbesondere dann, wenn sie die
Funktionsfähigkeit und die Greiffähigkeit betreffen).

Untersuchung der Ring- und Punktrichter
Aktive Ring- und Punktrichter müssen sich laut WB § 30 einer jährlichen ärztlichen Untersuchung
stellen und sich diese schriftlich bestätigen lassen. Die Untersuchung soll eine ausführliche
Anamnese, besonders bezüglich Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und
des Nervensystems, eine gründliche körperliche Untersuchung sowie eine Seh- und Hörprüfung
beinhalten. Zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung auch vor Meisterschaften und
internationalen Turnieren. Über 60-jährige Ring- und Punktrichter benötigen eine Bestätigung ihrer
Tauglichkeit durch den Landesverbandsarzt mit dem Vermerk „fit ü 60“ und Vermerk über ein
ausreichendes Sehvermögen.

Betreuung der Sportler im Verein
Es ist wünschenswert, dass der betreuende Arzt nicht nur die Jahresuntersuchung durchführt und bei
Wettkämpfen tätig ist, sondern auch gelegentlich das Training beobachtet. Sportmedizinische
Vorträge im Verein, z.B. über sportartgerechte Ernährung, Sportverletzungen und über
Dopingproblematik sollten zur Aufklärung der Sportler und Trainer genutzt werden. Insbesondere sind
Trainer und Aktive dahingehend zu beraten, dass zu einem effektiven Training eine konsequente und
kontinuierliche Gewichtsplanung und –kontrolle unerlässlich ist, um sportliche Höchstleistung zu
erbringen. Das so genannte „Gewichtmachen“ über den Flüssigkeitshaushalt ist ungesund und
leistungsschädlich, da der dabei entstehende Flüssigkeitsverlust zu einem deutlichen Leistungsabfall
führt. Die Verwendung von Diuretika ist aus medizinischen Gründen obsolet und stellt einen Verstoß
gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar. 

Die Aufgaben des Arztes beim Wettkampf                                                                                                                                           Untersuchung vor dem Wettkampf
Diese orientierende Untersuchung dient zur Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes und
zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Verletzungen. Sie ersetzt keinesfalls die jährliche
Grunduntersuchung! Sollte diese noch nicht erfolgt sein, ist der Athlet nicht zum Wettkampf
zuzulassen.
Die Anamnese vor dem Wettkampf beinhaltet Fragen nach Erkrankungen und Verletzungen seit der
letzten Untersuchung und die Frage nach dem aktuellen Befinden. Einem Sportler, der angibt, sich
selbst nicht wettkampffähig zu fühlen, sollte auch nicht auf Drängen von Trainern und Funktionären
eine Wettkampftauglichkeit bescheinigt werden, auch dann nicht, wenn keine objektiven Symptome
vorliegen.
Die orientierende körperliche Untersuchung umfasst den Bewegungsapparat mit Beschränkung auf
die beim Boxen besonders beanspruchten Finger- und Handgelenke sowie Gesichtsknochenbereich,
die Rippen und Pupillen, einschließlich Überprüfung der Pupillenreflexe. Zum Ausschluss akuter
Infektionen erfolgt eine Inspektion der Mundhöhle, des Rachens, der Tonsillen und der
Halslymphknoten sowie der Haut (Furunkel o.ä.). Eine Blutdruckmessung ist wünschenswert, die
Auskultation von Herz und Lunge ist nicht zwingend erforderlich.
Sollte bei einem Athleten eine Wettkampfsperre ausgesprochen werden, ist das umgehend dem
Kampfgericht mitzuteilen.

Hygiene am Ring
Der Ringarzt sollte darauf achten, dass die Ringrichter, wenn die Notwendigkeit besteht, bei einem
Kämpfer Blut abzuwischen, Papiertaschentücher oder Zellstoff verwenden. Die Benutzung von
Handtüchern sollte aus hygienischen Gründen unterlassen werden. Die Benutzung eines Tuches für
beide Kämpfer ist obsolet.
Zum Abwerfen benutzter Tücher müssen in beiden neutralen Ecken geeignete Behälter (z.B.
Plastikbeutel) bereitgehalten werden, die auch vom Ringrichter erreicht werden können. Ringrichter
können beim Kampf Einmalhandschuhe tragen.

Beobachtung des Wettkampfes
Während des Kampfes ist die ständige Anwesenheit des Arztes am Boxring erforderlich. Der Ringarzt
sollte in einer neutralen Ecke, rechts vom Punktrichter 1, ein Zugang zum Ring ist notwendig,
positioniert sein. Blickkontakt mit dem Ringrichter, dem Zeitnehmer und dem Hauptkampfrichter muss
gewährleistet sein. Bei entsprechender Notwendigkeit (Verletzung, möglichen Groggyzustand eines
Kämpfers o-ä.) kann der Arzt den Wettkampf unterbrechen bzw. den Abbruch empfehlen, wenn er der
Weiterführung ärztlich nicht für vertretbar hält. Dies muss er dem Delegierten mitteilen! Er hat
außerdem das Recht, den Kampf bis zu einer Minute unterbrechen zu lassen, um die Kampffähigkeit
festzustellen. Der Empfehlung des Ringarztes hat der Ringrichter Folge zu leisten. Bei einer
Kampfunterbrechung und in den Kampfpausen darf keine ärztliche Behandlung erfolgen. Es darf nur
eine Untersuchung durchgeführt werden, um festzustellen, ob der Kämpfer den Wettkampf fortsetzen
kann. Das Ergebnis ist dem Ringrichter bekannt zu geben, bewährt hat sich dabei die Kurzform,
entweder „Stopp“ oder „Box“ zu sagen.
Der Ringarzt sollte auch auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen achten, soweit diese mit
dem Gesundheitsschutz der Boxer zu tun haben. Kämpfer dürfen nichts tragen, was Verletzungen
verursachen könnte (Ringe, Ketten, Ohrstecker u.ä.). Piercings jeglicher Art sind zu entfernen. Es darf
weder Kinn- noch Vollbart getragen werden. Ebenso ist es untersagt, mit Bandagen bzw. Verbänden
an den Armen sowie Pflastern im Kopfbereich zu boxen. Herunterhängendes Kopfhaar darf nur bis zu
den Augenbrauen reichen, lange Haare müssen unter dem Kopfschutz befestigt werden. 

Verhalten bei K.o.                                                                                                                                     Der K.o. stellt einen vaso-vagalen Reflexvorgang dar, der zu einem sofortigen Verlust des
Muskeltonus, der Stellreflexe und der Sinneswahrnehmung führt. Bei einem Kopf-K.o. kann es beim
Boxer zu einer Amnesie kommen. Bei einem Aufschlag des Kopfes auf den Ringboden kann es zu
einer Commotio cerebri kommen. Hier tritt automatisch eine Schutzsperre nach § 35 der
Wettkampfbestimmungen in Kraft. Im Einzelfall kann der Ringarzt aus medizinischer Sicht eine über
das Mindestmaß hinausgehende längere Sperre festlegen. Ein Protokoll ist anzufertigen. Zu den
Schutzbestimmungen im Boxsport sollte sich jeder Boxarzt mit den Wettkampfbestimmungen,
insbesondere im § 35 festgelegt, vertraut machen.
Die Wiederaufnahme der boxsportlichen Tätigkeit nach einer Schutzsperre kann erst nach einer
gründlichen ärztlichen Untersuchung einschließlich eines neurologischen Status (ggf. auch Schädel-
CT oder MRT) und erfolgter Freigabe durch den Vereinsarzt erfolgen. Diese Untersuchung ist im
Startbuch zu dokumentieren. Eine Meldung an den Landesverbandsarzt sollte erfolgen.

Ringärztliche Aufgaben nach dem Kampf
Nach erlittenem Kopf-K.o. ist möglichst unmittelbar nach K.o., gegebenenfalls nochmals nach
Beendigung der Veranstaltung eine orientierende neurologische sowie körperliche Untersuchung
durchzuführen. Sportler und begleitender Betreuer sind auf die Probleme des Auftretens von
Symptomen nach einem freien Intervall hinzuweisen. Eine Beobachtung des Athleten, bei schweren
K.o. mit Amnesie und neurologischen Symptomen auch stationär, ist zu gewährleisten.
Nach schweren Treffern im Abdominalbereich einschließlich Körper-K.o. ist bei der Untersuchung auf
Kreislaufparameter und Abwehrspannung und pathologische Resistenzen des Abdomens zu achten.
Gegebenenfalls ist eine Sonographie oder stationäre Abklärung erforderlich. Der Sportler sollte bei
andauernden oder nach freiem Intervall erneut auftretenden Beschwerden angehalten werden,
unbedingt den Hausarzt zwecks weitergehender Diagnostik aufzusuchen.
Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eines Aktiven am Wettkampftag kann eine Versorgung
durch den Ringarzt erfolgen. Dem Sportler sollte eine Kurzinformation für den weiterbehandelnden
Arzt mitgegeben werden.
Nach Wettkampfende sollte sich jeder Ringarzt, bevor er die Wettkampfstätte verlässt, davon
überzeugen, dass es allen Kämpfern gut geht.

Altersgrenzen beim Boxsport
Startberechtigt ist jedes zahlende Mitglied eines Boxsport-Vereines des DBV, das die erforderliche
Qualifikation für das olympische Boxen besitzt und mindestens das 10. Lebensjahr vollendet hat,
Stichtag ist der Geburtstag.
Ab dem 30. Lebensjahr ist eine weitere Wettkampftätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung von einem
Mitglied der Ärztekommission des DBV in den gültigen Startunterlagen mit Stempel und Unterschrift
sowie Datumsangabe erlaubt. Maßgebend ist der Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 30.
Lebensjahr vollendet wird. Ab dem 30. Lebensjahr (maßgebend ist der Geburtstag) sind Erstkämpfe
nicht zugelassen.
Ab dem 34. Lebensjahr ist jede Wettkampftätigkeit bei Deutschen Einzelmeisterschaften des DBV
untersagt. Maßgebend ist der Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 34. Lebensjahr vollendet wird.
Für die Durchführung von Ligawettkämpfen des DBV regelt das Ligastatut die Altersgrenze. Bei
Veranstaltungen in den Landesverbänden entscheidet ein Mitglied der Ärztekommission des DBV
über den Einsatz von Boxern bis zur Vollendung des 37. Lebensjahres.
Boxtraining ist weiterhin möglich.

Besonderheiten beim Frauenboxen
Frauen können einen passenden Brustschutz tragen. Ein BH ohne feste Stützteile kann zusätzlich
getragen werden. Das Tragen eines Tiefschutzes ist für weibliche Boxer empfohlen..
Bei Veranstaltungen, bei denen Frauen und Männer boxen, sind das Wiegen und die ärztliche
Untersuchung getrennt vorzunehmen.
Beim Eintritt in den Verein hat die Boxerin eine ehrenwörtliche Erklärung zu unterschreiben, dass sie
Kenntnis genommen hat, dass ihr bei einer Schwangerschaft Wettkämpfe und wettkampfnahes
Training untersagt sind. Bei Minderjährigen muss diese Erklärung zusätzlich von einem
Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Erklärung verbleibt im Verein und muss bei jedem
Wettkampf vorgelegt werden. Bei Deutschen und Internationalen Meisterschaften muss eine aktuelle
Erklärung vorgelegt werden.

Bekämpfung des Dopings
Der Deutsche Boxverband hat den Anti-Doping-Code der nationalen Antidopingorganisation
anerkannt sowie eine verbandseigene Antidopingordnung (ADO) erstellt, die alle Sportler, Trainer und
Verantwortlichen anzuerkennen haben.
Die Verwendung von Dopingsubstanzen und –methoden ist ausdrücklich verboten. Doping ist mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Ärzte, die in der Betreuung von
Leistungssportlern mitwirken, sollen sich ständig über die geltenden Bestimmungen informieren und
diese bei der Betreuung umsetzen. Aktuelle Informationen zu allen Fragen des Antidoping
einschließlich des Antidoping-Codes finden sich auf der Internetseite der nationalen
Antidopingagentur NADA unter
www.nada-bonn.de, bzw. auf der Internetseite des Deutschen
Boxverbandes. Auf eine ausführliche Darstellung im Ringarztbuch wird aus Gründen der Aktualität
verzichten.

Berlin, 14.06.2011
Dipl.-Med. Gudrun Heinz
Verbandsärztin des Berliner Boxverbandes
Stellvertretende Verbandsärztin des DBV